ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Kanis Training & Unternehmensberatung


I. Gegenstand und Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Beratungsverträge und sonstige Dienstleistungen der KANISTRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG Anwendung.
Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der KANISTRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden ausdrücklich widersprochen worden ist.
II. Inhalt des Auftrages
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen bzw. Trainingsinhalte werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Die KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG kann sich zur Erfüllung ihrer Pflichtensachverständiger Dritter bedienen.
III. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum
Sämtliche von der KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG angefertigten Entwürfe, Konzepte, Ideen, Werke etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i.S.d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen der KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung der KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechende Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über. Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen der KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.
IV. Konkurrenzausschluss; Geheimhaltung
Die KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Unternehmen zu informieren, und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche zu Gunsten der KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG. Die KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, die ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages bekannt geworden sind. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter der KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG gefährden könnte. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, während der Laufzeit des Beratungsvertrages mit der KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten danach keine Mitarbeiter der KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG, die mit der Erarbeitung des vertragsgegenständlichen Projektes betreut waren, einzustellen oder in sonstiger Weisezu beschäftigen oder ihnen derartige Angebote zu unterbreiten.
V. Vergütung
Soweit ein Festhonorar nicht vereinbart ist, wird auf der Grundlage der aktuell gültigen Tagessätze der KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Sämtliche mit der Durchführung des Auftrages verbundenen Auslagen trägt der Kunde. Für Tagesspesen und Fahrten mit dem PKW gelten die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste der KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG.
Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
VI. Fremdkosten
Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier u.Ä., sind der KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde. Die KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.
VII. Sicherung der Leistung
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen oder diese durch einen anderen Mitarbeiter zu erbringen. Wenn der Auftraggeber einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt, so gilt folgende Regelung: Bei einer Absage in dem Zeitraum von vier bis zwei Monaten vor dem vereinbarten Termin zur Durchführung der Dienstleistung werden 50%, danach 100% des Honorars zuzüglich eventuell anfallender Fremdkosten in Rechnung gestellt. Als Absage gilt auch das Verschieben eines fest vereinbarten Termins.
VIII. Haftung
Für einen auf leichter Fahrlässigkeit beruhenden Schadensfall haftet die KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG nur für einen Betrag in Höhe der Auftragssumme. Als Schadensfall ist die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigter zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Für unvorhersehbare, auf leichter Fahrlässigkeit beruhende, vertragsuntypische Schäden haftet die KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG nicht. Sofern der Kunde eine Höherversicherung durch einen Haftpflichtversicherer wünscht, hat der Kunde darauf hinzuweisen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten der Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe der KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG. Die KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Wird die KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.Ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die KANIS TRAINING & UNTERNEHMENSBERATUNG von der Haftung frei.
IX. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsabschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Vertragsauslegung zu ersetzen soweit nichts anderes vereinbart wird, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.


Stand 2010/01